§§ Fotorechte – Modelvertrag

Als Fotorecht bezeichnet man die Summe mehrerer Teilbereiche der Rechtswissenschaft und -praxis, die sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien beschäftigt. Das Fotorecht regelt auch das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. Es befasst sich darüber hinaus mit den Rechten an den fotografierten bzw. zu fotografierenden Motiven, die ihrerseits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können, sowie mit Fragen des Hausrechts.

 

Da immer wieder die Frage bezüglich Fotorechte – Modelvertrag angesprochen wird, anbei ein Musterformular, welches von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet wurde und juristisch hält. Zusätzlich noch von Juristen verfasste Abhandlungen zu diesem heiklen Thema.

 

Eines ist aber als Naturfotograf sicher, „ … wenn Du einen Baum fotografierst benötigst Du keinen Modelvertrag“!

 

Die Inhalte wurden uns von Maria Dürr, NF-Fotoreferentin Wien, zur Verfügung gestellt.

 

Model Vertrag „Time for Picture“ (TFT-Shooting) 

Fotografieren von Veranstaltunge

Umgang mit Veranstaltungsfotos